Feuerlöschwesen bis 1430




Aufgrund der großen Feuersbrunst von 6. n. Chr. In Rom veranlaßt Kaiser Augustus anstelle der 21 v. Chr. Geschaffen Feuerwehr von 600 Skalven sieben Wachkohorten (cohortes vigilum) von je 1000 bis 1200 Freigelassenen zu werben und diese einem Präfekten aus dem Ritterstand zu unterstellen. Rom wird in 14 Regionen eingeteilt, jede Kohorte ist für zwei Regionen zuständig, bezieht eine kasernenartige Unterkunft (statio) an deren Grenze und besetzt je eine Feuerwache (excubatoria) in jeder Region. Jede Kohorte steht unter dem Befehl eines Tribunen und gliedert sich in 7 Centurien mit je 140 Mann unter einem Hauptmann. Den Feuerlöschdienst versehen die Wasserträger (aquari), die Spritzenleute (siphonari) und die Leute mit Löschdecken (centonari). Für die Beleuchtung am Brandplatz sorgen die Sebaciarii. Außer Waffen wurden Löschdecken aus Lumpen, Löscheimer, langstielige Äxte, Beile, Sägen, Hämmer, Leitern, Einreißhaken, Stangen und Schwämme mitgeführt. Kaiser Claudius richtet 50 n. Chr. in der römischen Hafenstadt Ostia eine Wach- und Feuerwehrtruppe von 700 Mann ein, die im Turnus von den römischen Wachkohorten gestellt wird und von einem zentralen Kommando abhängig ist. Als größte Brandkatastrophe des Altertums gilt der Brand von Rom in den Tagen vom 19. Bis 28. Juni 64. Als Brandursache wird Brandstiftung auf Veranlassung des Kaisers Nero vermutet, der den Christen die Schuld zuschob. 60 Jahre später bewies Plinius deren Unschuld. Der Historiker Tacitus berichtet in seinen Annalen ausführlich über die nach dem Brand getroffenen Verordnungen von Nero bezüglich des Brandschutzes beim Wiederaufbau Roms. Zerstörte Viertel durften ohne Planung nicht wieder aufgebaut werden, breite Straßen und regelmäßige Häuserfronten waren anzulegen, die Holzbauweise der Häuser sowie die Stockwerkszahl wurde eingeschränkt und für Eigenheime und Mietshäuser gab es Bauzuschüsse. Als erste Stadt auf deutschem Boden erhält Köln, die römische Kolonie Colonia Claudia Ara Agrippinensis, anstelle einer älteren Zuleitung aus der Umgebung eine Wasserleitung (Äquädukt) von 78 km Länge, die Quellwasser aus der Eifel in gedecktem Kanal und über Arkaden zuführt. Sie wurde 353 von den Franken zerstört. Plinius der Ältere scheibt 77 n. Chr. in seiner Naturgeschichte von Tischtücher aus Asbest, die durch Ausglühen im Feuer gereinigt werden können. Er berichtet auch über ein natürlich gewachsenes, unversteinertes Holz mit Namen Larix (Lärche), das angeblich unbrennbar wäre. Dieses Märchen hat er von Vitruvius übernommen. Plinius der Jüngere, Statthalter von Nicomedia am Bosporus schlägt wegen eines Brandes 100 n. Chr. , der wegen fehlenden Löschgeräten und ungeübter Löschmannschaft bedrohliche Ausmaße annahm, dem Kaiser Trajan eine Feuerwehr aus der Zimmermannszunft vor. Aus Sorge vor Zusammenrottung unsicherer Elemente wird diese Bitte vom Kaiser abgelehnt. Der Techniker und Mathematiker Heron von Alexandrien beschreibt 110 n. Chr. als erster die Siphone als tragbare zweizylindrige Kolbenpumpwerke aus Bronze mit Wasserkasten und einer Art Wenderohr bei der Bekämpfung von Feuersbrünsten. Im Corpus Juris Civilis zählt der römische Jurist Domitius Ulpianus die zum notwendigen Bestand eines römischen Hauses an Löschwerkzeugen auf: Essig, der zum Löschen bereitgehalten wird, Decken, Spritzen, Einreißhaken, Leitern, Matten, Schwämme, Feuereimer und Besen. Der römische Staatsbeamte Florianus wird 304 n. Chr. wegen seines mutigen Eintretens für christliche Soldaten vom Staathalter Aquilinus in Lauriacum (Lorch/Enns) verhaftet, gefoltert und am 4. Mai 304 mit einem um den Hals gebundenen Stein in die Enns gestürzt. Alle Berufe, die mit dem Brennen und Löschen zu tun haben, vorallem die Feuerwehren wählten ihn zu ihrem Patron. Um 400 n. Chr. werden nach dem Verschwinden der römischen Vigiles als Folge der Völkerwanderung im oströmischen Reich aus verschiedenen Handwerkerkollegien ausgewählte Leute zum Feuerwehrdienst herangezogen. Eine Polizeiverordnung der Stadt London schreibt 1189 vor, daß alle Bewohner großer Gebäude 1 bis 2 Leitern zur Hilfe ihrer Nachbarn bei einem Feuerausbruch in Bereitschaft halten sollen. Ferner müssen die Hausbesitzer im Sommer ein volles Wasserfaß vor der Tür stehen haben und jeweils 10 Bürger in einem Bezirk sollen für einen großen eisernen Einreißhaken mit Zugketten und starken Stricken sorgen. In Wien wird 1221 jeder mit einer Geldstrafe belegt, in dessen Haus ein Brand ausbricht, sofern dieses nicht ganz eingeäschert wurde und damit Schaden genug angerichtet hat. Im Stadtbuch von Augsburg werden 1276 die Wein- und Wasserträger dazu verpflichtet im Brandfall Löschwasser unentgeltlich zur Brandstelle zu tragen. In der Zwickauer Stadtverordnung gibt 1348 der 17. Abschnitt die Feuernothordnung bekannt. Sie bestimmt die Brandbekämpfung und erstmals den Gebrauch der Feuerhaken zum Niederreißen von Gebäuden zur Vermeidung der Brandausweitung. In Nürnberg wird 1341 die erste Wasserleitung zur Versorgung der öffentlichen Brunnen genutzt. Die Freie Reichsstadt Ulm besitzt 1426 einen umfassendes Wasserleitungsnetz mit laufenden Brunnen. In einer technischen Handschrift bildet Marianus Jacobus Taccola aus Siena als erster eine Saugpumpe ab, eine Kolbenpumpe mit hölzernen Zylindern und durchbrochenen Scheibenkolben mit Ventilklappe. In Wien wird 1454 die erste Feuerordnung erlassen, die Anordnungen über Brandbekämpfung trifft. Zimmerleute sollen mit ihren Werkzeugen und die Bader mit ihren Bottichen zur Brandstelle eilen. Alle anderen Handwerker sind zur Hilfeleistung verpflichtet. Seit 1430 existiert in Nürnberg eine leistungsfähige Feuerspritzenmanufaktur. Rotgießer fertigen Gußteile für kleine Stock- und Handspritzen, die von Rotschmiedemeistern entsprechend bearbeitet werden. Diese werden nach ganz Süddeutschland, nach Frankfurt und in die Schweiz exportiert.
(axel polnick)