Der zunehmenden Motorisierung und Technisierung in der Landwirtschaft waren die in der Gemarkung Seulbitz vorhandenen Feld- und Waldwege nicht mehr gewachsen. Sie besaßen nur geringen Unterbau und waren teilweise zu tief eingeschnittenen Schneisen geworden.
In einer ersten Versammlung im Frühjahr 1961 klärte das Flurbereinigungsamt Bamberg , die 23 geladenen Seulbitzer Bauern über die erforderlichen Maßnahmen auf. Die Bauern stimmten schließlich diesem Projekt mit 3 Enthaltungen zu. Bereits am 21. September 1961 wurde die Flurbereinigung vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten angeordnet und vom November an eingeleitet.
- Erste Maßnahme war die Verrohrung im Bereich des Gereuthbaches / Poppengasse. Tonnen-schwere Betonröhren von einem Meter Durchmesser mussten In einer Länge von 50 Metern von Hand im unwegsamen Gelände verlegt werden, damit die gewaltigen Planierarbeiten durchge-führt werden konnten.
- Der verstopfte Oberflächenkanal in der Wassergasse wurde herausgerissen und im Fels tiefer gelegt.
- Im Herbst 1963 erfolgte die Planierung und Verbreiterung der Lenzstraße. Als Straßenbefesti-gung wurde die unerprobte "Steinvermörtelung" gewählt, eine Bau- weise, die sich aufgrund baldiger Frostaufbrüche als ungeeignet erwies. Der ganze Straßenzug musste bereits nach weni-gen Jahren ausgebessert und mit einem Teerbelag versehen werden.
- Bau der Gereuth- und der Pensengasse mit Anhebungen des Straßenkörpers bis zu 4 Metern und Einebnung 3 Meter tiefer Hohlwege.
- Ab 1964 Wegebau im Dürrbach, Lenz, Mutritz, Schönbühl, Burgstall, in der Au, Grunau, Lin-dig, Lohe und der Römerleithen. (Insgesamt wurden 5,5 km Beton- oder Teerstraßen und 7 km geschotterte Wege ausgebaut!)
Die Wege wurden so angelegt, dass die Grundstücke möglichst rechteckige Form erhielten. He-cken in der Pensenflur und am Breiten Rain konnten erhalten werden. Neu entstandene Böschun-gen wurden mit einheimischen Gehölzen bepflanzt und wasserwirtschaftliche Maßnahmen nur dort durchgeführt, wo sie zwingend notwendig waren.
Nach 6- jähriger Arbeitszeit auf dem Gebiete des Straßen- und Wegebaus und der Vermessung erbrachte ein Anhörungsverfahren, dass Neuverteilungswünsche kaum noch berücksichtigt wer-den konnten. Im Herbst 1969 erfolgte die Besitzeinweisung, die unter den schwierigsten Bedin-gungen wegen unterschiedlichster Bodenverhältnisse und durch die Hanglagen zustande ge-kommen war. Auch hatte das Gerücht, dass unterhalb der Ortschaft einmal Baugelände entstehen würde, die Verhandlungen sehr erschwert.
1982 wurde das Flurbereinigungsverfahren in Seulbitz abgeschlossen. Die noch nicht erbrachten Hand- und Spanndienste mussten in bar ausgeglichen werden. Die Kosten der Gesamtmaßnahme betrugen 1,6 Millionen DM. 75% der Ausfühungskosten wurden vom Bund und dem Land Bay-ern getragen, 25% von den Beteiligten in Arbeits -und Geldleistungen (für eine Arbeitsstunde DM 2,-, für eine Schlepperstunde DM 6,-). Trotz der hohen Kosten war die Flurbereinigung für den Fortbestand der Landwirtschaft lebensnotwendig.
Hans Dörfler