Die Hauptflurnamen der Flur Seulbitz







Die Flurbereinigung in Seulbitz

Der zunehmenden Motorisierung und Technisierung in der Landwirtschaft waren die in der Gemarkung Seulbitz vorhandenen Feld- und Waldwege nicht mehr gewachsen. Sie besaßen nur geringen Unterbau und waren teilweise zu tief eingeschnittenen Schneisen geworden. In einer ersten Versammlung im Frühjahr 1961 klärte das Flurbereinigungsamt Bamberg , die 23 geladenen Seulbitzer Bauern über die erforderlichen Maßnahmen auf. Die Bauern stimmten schließlich diesem Projekt mit 3 Enthaltungen zu. Bereits am 21. September 1961 wurde die Flurbereinigung vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten angeordnet und vom November an eingeleitet.
  1. Erste Maßnahme war die Verrohrung im Bereich des Gereuthbaches / Poppengasse. Tonnen-schwere Betonröhren von einem Meter Durchmesser mussten In einer Länge von 50 Metern von Hand im unwegsamen Gelände verlegt werden, damit die gewaltigen Planierarbeiten durchge-führt werden konnten.
  2. Der verstopfte Oberflächenkanal in der Wassergasse wurde herausgerissen und im Fels tiefer gelegt.
  3. Im Herbst 1963 erfolgte die Planierung und Verbreiterung der Lenzstraße. Als Straßenbefesti-gung wurde die unerprobte "Steinvermörtelung" gewählt, eine Bau- weise, die sich aufgrund baldiger Frostaufbrüche als ungeeignet erwies. Der ganze Straßenzug musste bereits nach weni-gen Jahren ausgebessert und mit einem Teerbelag versehen werden.
  4. Bau der Gereuth- und der Pensengasse mit Anhebungen des Straßenkörpers bis zu 4 Metern und Einebnung 3 Meter tiefer Hohlwege.
  5. Ab 1964 Wegebau im Dürrbach, Lenz, Mutritz, Schönbühl, Burgstall, in der Au, Grunau, Lin-dig, Lohe und der Römerleithen. (Insgesamt wurden 5,5 km Beton- oder Teerstraßen und 7 km geschotterte Wege ausgebaut!)
Die Wege wurden so angelegt, dass die Grundstücke möglichst rechteckige Form erhielten. He-cken in der Pensenflur und am Breiten Rain konnten erhalten werden. Neu entstandene Böschun-gen wurden mit einheimischen Gehölzen bepflanzt und wasserwirtschaftliche Maßnahmen nur dort durchgeführt, wo sie zwingend notwendig waren. Nach 6- jähriger Arbeitszeit auf dem Gebiete des Straßen- und Wegebaus und der Vermessung erbrachte ein Anhörungsverfahren, dass Neuverteilungswünsche kaum noch berücksichtigt wer-den konnten. Im Herbst 1969 erfolgte die Besitzeinweisung, die unter den schwierigsten Bedin-gungen wegen unterschiedlichster Bodenverhältnisse und durch die Hanglagen zustande ge-kommen war. Auch hatte das Gerücht, dass unterhalb der Ortschaft einmal Baugelände entstehen würde, die Verhandlungen sehr erschwert. 1982 wurde das Flurbereinigungsverfahren in Seulbitz abgeschlossen. Die noch nicht erbrachten Hand- und Spanndienste mussten in bar ausgeglichen werden. Die Kosten der Gesamtmaßnahme betrugen 1,6 Millionen DM. 75% der Ausfühungskosten wurden vom Bund und dem Land Bay-ern getragen, 25% von den Beteiligten in Arbeits -und Geldleistungen (für eine Arbeitsstunde DM 2,-, für eine Schlepperstunde DM 6,-). Trotz der hohen Kosten war die Flurbereinigung für den Fortbestand der Landwirtschaft lebensnotwendig. Hans Dörfler